IMPRESSUM / DATENSCHUTZ
IMPRESSUM Agentur Maier Marketing GmbH Machtlfinger Straße 26 D-81379 München Telefon 089 / 72 402 262 info@agentur-maier.de Geschäftsführer: Thomas Maier HRB München 206300 Gerichtsstand: München USt-ID-Nr.: DE290705262 Copyright Layout, Design und alle Elemente (Texte, Bilder, Grafiken etc.) dieser Webseite sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne unsere schriftliche Genehmigung weder ganz noch teilweise vervielfältigt, weitergegeben, verbreitet oder gespeichert werden. Gewährleistung Das von uns bereitgestellte Internetangebot steht unter dem Vorbehalt der technischen Verfügbarkeit, insbesondere im Hinblick auf erforderliche Wartungsarbeiten und Ausfälle durch technische Störungen. Bei der Vielzahl der angebotenen Informationen sind, trotz sorgfältiger Bearbeitung, Fehler oder Unvollständigkeiten nicht zu vermeiden. Für die Richtigkeit der im Rahmen des Dienstes abrufbaren Informationen wird deshalb keine Haftung oder Gewährleistung übernommen. 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Kontaktdaten auf Antrag Ihrerseits kostenlose Auskunft darüber, welche personenbezogenen Daten über Sie gespeichert wurden. Sofern Ihr Wunsch nicht mit einer gesetzlichen Pflicht zur Aufbewahrung von Daten (z. B. Vorratsdatenspeicherung) kollidiert, haben Sie ein Anrecht auf Berichtigung falscher Daten und auf die Sperrung oder Löschung Ihrer personenbezogenen Daten. AGB Nutzungsrechte (1) Jeder uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an unseren Werksleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des § 31 Urhg in Verbindung mit den Vertragsbedingungen des BGB. (2) Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönlich geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urhg gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhg erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. (3) Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberzeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung auch von Teilen oder Details ist unzulässig oder bedarf unserer schriftlichen Genehmigung. (4) Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit unserer Einwilligung und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet. Bei Nutzung unserer Werke außerhalb des vereinbarten Rahmens, steht es der Agentur frei, auch nach Jahren nachträglich Nutzungshonorare in Rechnung zu stellen. (5) Erst mit der Zahlung des Nutzungshonorars erwirbt der Auftraggeber das Recht unsere Arbeit im vereinbarten Rahmen zu nutzen. (5.1) Das Urheberrecht bleibt immer bei der Agentur. Der Kunde kann immer nur Nutzungsrechte für 12 Monate nach Auftragsbeendigung erwerben, nach Ablauf dieser Frist ist eine neue Nutzungsgebühr durch den Auftraggeber zu bezahlen. Die Nutzungsrechte gehen ausdrücklich erst nach separater, vollständiger Bezahlung an den Kunden über. (6) Konzeptionen, Entwürfe und Werkzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung der Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung, deren Vergütung bei Auftragsabschluss festgelegt wird. (7) Eine unentgeltliche Tätigkeit oder kostenfreie Vorlage von Entwürfen ist aus wettbewerbsrechtlichen Gründen nicht möglich und außerdem nicht berufsüblich. (8) Werden von uns nur Entwürfe und/oder Werkzeichnungen geliefert kommt es also nicht zur Verwertung, so entfällt das Entgelt für die Nutzungsrechte, nicht jedoch das Entwurfs- und/oder Werkzeichnungshonorar. (9) Vorschläge des Auftraggebers oder seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung und begründen kein Miturheberrecht. (10) Nutzungsrechte errechnen sich aus einem Nutzungsrechtschlüssel. (11) Offene Daten bleiben im Besitz der auftragnehmenden Agentur. Die Agentur Maier Marketing GmbH ist niemals verpflichtet, offene Produktionsdaten an den Kunden herauszugeben. Entgegen vieler Kundenmeinungen wird dieses Recht an den offenen Daten auch nicht durch die Projekthonorierung erworben. Diese Rohdaten sind urhebergeschütztes Eigentum der Agentur und enthalten empfindliche Informationen, Herangehensweisen und Sourcecodes, die nicht für die Marktbegleiter bestimmt sind. Sie als Kunde geben auch keine empfindlichen Produktions- oder Entwicklungsinformationen preis. In Sonderfällen und nach Absprache können die offenen Daten inklusive Nutzungsrechte für 50% des einzelnen Projekthonorars erworben werden. (12) Offene Daten der von uns beauftragten Dienstleister (Grafiker, Webdesigner etc.) sind Eigentum der Agentur Maier Marketing GmbH und sind auf Verlangen honorarfrei herauszugeben. Die Nutzungsrechte liegen alleine bei uns. Freigaben & Fristen (1) Wegen geringfügigen, subjektiven oder nicht funktionsmindernden Mängeln kann die Abnahme nicht verweigert werden. Eine dauerhafte Nutzung des Vertragsgegenstandes steht der End-Abnahme gleich. (2) Für die von Auftraggeber freigegebenen Projekte entfällt jede Haftung unsererseits, soweit Fehler nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (3) Für die wettbewerbs- oder warenzeichenrechtliche Zulässigkeit unser Entwürfe haften wir nicht. (4) Weicht das Druckergebnis inhaltlich von der Druckfreigabe ab und der Fehler liegt eindeutig bei der Agentur, so haftet diese für den Neudruck bis zu einer Höhe von 2.000,- EUR, nicht jedoch für Schadensersatzansprüche. Farbabweichungen sind hiervon ausdrücklich ausgenommen. (5) Die Agentur hat ein Recht auf Nachbesserung. Ist der Auftraggeber mit dem Ergebnis nicht zufrieden, hat er dies der Agentur unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware bzw. Veröffentlichung der Leistungen, schriftlich mitzuteilen. Nur so kann die Agentur reagieren und eventuell Nachdrucken bzw. die Mängel beseitigen. Mit dem 15.Tag nach Erhalt der Ware bzw. Veröffentlichung der Leistungen gelten diese als endgültig abgenommen. (6) Wir bemühen uns vereinbarte Lieferfristen einzuhalten. Bei einer Überschreitung der Lieferfrist können keine Ersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen. (7) Verzögert sich die Fertigstellung eines Projektes aufgrund Änderungswünschen des Kunden, die bei Auftragsabschluss nicht bekannt waren, oder zu später Datenlieferung, können keine Ersatzansprüche gegen uns geltend gemacht werden. Zahlungsmodalitäten und Vergütung (1) Bei jedem Auftrag sind 50% Vorauszahlung zu leisten. Die Agentur beginnt ab Geldeingang mit der Produktion. Weitere Zahlungsmodalitäten werden bei Vertragsabschluss festgelegt. (2) Unsere Vergütung ist bei Auslieferung der Leistungen ohne Abzug sofort fällig. Werden die bestellten Arbeiten in Teilen abgenommen, so ist ein entsprechendes Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles fällig. (3) Verzögert sich die Fertigstellung eines Projektes aufgrund des Kunden, steht es der Agentur frei, weitere Teilzahlungen vor Fertigstellung in Rechnung zu stellen. (4) Hat die Agentur den Eindruck, der Kunde verzögert die Freigabe mit Vorsatz, z.B. um die Zahlung zu verzögern – steht es der Agentur frei, jederzeit Teilzahlungen oder den Restbetrag in Rechnung zu stellen und weitere Dienstleistungen bis zur Zahlung einzustellen. (5) Der Auftraggeber hat zwei Wochen nach Auftragsabschluss Zeit, den Auftrag schriftlich zurückzuziehen. Danach werden in jedem Fall und leistungsunabhängig 50% des Gesamtauftragsvolumens fällig. (5.1) Auch mit uns mündliche geschlossene Aufträge und Auftragsbestätigungen sind nach BGB rechtsgültig. (6) Unsere Vergütungen sind Nettobeträge. Diese sind zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Mehrwertsteuer ohne Abzüge auf unser Konto zu zahlen. (7) Der Kunde hat 10 Tage Zeit die ihm von der Agentur Maier Marketing GmbH gestellten Rechnungen zu überprüfen. Danach ist die Rechnung rechtsgültig und akzeptiert. Es besteht kein Anspruch mehr auf Rechnungsänderungen, außer diese sind auf einen Buchhaltungsfehler zurückzuführen. Diese sind uns ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Das Zahlungsziel bleibt in jedem Fall unverändert. (8) Es steht der Agentur frei, Sonderleistungen wie z.B. Eillieferungen, Ausdrucke oder Drucküberwachung nach dem Zeit-/ und Materialaufwand gesondert mit 100 €/h zzgl. Materialkosten zu berechnen. (9) Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Dummies, Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten, außer die Auslagen wurden im Auftrag schriftlich festgelegt und sind somit inklusive. (10) Für Reisen die zur Durchführung des Auftrages notwendig sind, stellen wir die entstandenen Reise-, Fahrtkosten und Spesen in Rechnung. Sie werden pro Person zzgl. einer Km-Pauschale von 0,70€/km berechnet. Bei mehrtägigen Reisen hat der Kunde für angemessene Unterkunft zu sorgen. Ansonsten werden die uns entstehenden Übernachtungskosten in Rechnung gestellt. Der Tagesspesensatz liegt bei 30,- EUR pro Person. Wir verpflichten uns, die Kosten in angemessenem Rahmen zu halten. (11) Besprechungen in Ihrem Hause mit unserer Geschäftsleitung und/oder Projektleitern werden mit einer Stundenpauschale je Person laut Preisliste berechnet, da wir in dieser Zeit ausschließlich für Ihr Unternehmen tätig sind. (12) Die Agentur behält sich das Recht vor Mehraufwand zu berechnen, der durch Projektumstände hervorgerufen wird, die bei Angebotsabgabe noch nicht bekannt waren und die die Agentur nicht zu verantworten hat. Präsentationsunterlagen (1) Unsere Originale unterliegen dem Urheberrecht und sind uns nach angemessener Frist unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde. (2) Die Zusendung und etwaige Rücksendung unserer Arbeiten gehen auf Gefahr und Rechnung des Auftraggebers. (3) Die Vervielfältigung unserer Präsentationsunterlagen ist mit uns abzusprechen. Veröffentlichung 1. Printmedien (1) Die Drucküberwachung von Printmedien durch uns erfolgt nur auf Grund besonderer Vereinbarung und wird nach Zeit/h zuzüglich Km-Pauschale von 0,70€/km berechnet. (2) Von allen vervielfältigten Arbeiten sind uns mind. 10 einwandfreie Belege (bei wertvolleren Stücken mind. 3) unentgeltlich zu überlassen. (3) Wir sind berechtigt diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden. (4) Die Druckergebnisse bleiben bis zu deren vollständigen Bezahlung Eigentum der Agentur Maier Marketing GmbH. (5) Alle Printmedien werden von uns an geeigneter Stelle mit unserem Copyrightvermerk gekennzeichnet. Ist dies vom Kunden nicht gewünscht, bieten wir den Verzicht auf den Copyrightvermerk für 10% Aufpreis auf das Erstellungshonorar an. 2.Internet (1) Die Agentur Maier Marketing GmbH ist berechtigt, erstellte Internetpräsenzen auch während der Produktion zum Zweck der Eigenwerbung vorzuführen. Ihrer regionalen Konkurrenz führen wir ihre Seite selbstverständlich nicht vor. (2) Jede von uns erstellte Internetseite ist im Impressum eindeutig mit unseren Kontaktdaten als produzierende Agentur versehen, inklusive Link auf unsere Website. Ist dies vom Kunden unerwünscht steigert sich das Auftragsvolumen um zehn Prozent, auch nach Auftragsunterzeichnung. (3) Im Quelltext jeder Internetseite wird unsere Anschrift eingefügt. Dies ist Vertragsvoraussetzung. (4) Bei nicht fristgerechter Bezahlung unserer Leistungen steht es der Agentur frei, den erstellten Internetauftritt bis zu dessen vollständiger Bezahlung zu sperren. (5) Zum Upload der Seite werden der Agentur, sofern die Seite nicht über die Agentur gehostet wird, die Zugangsdaten des Zielservers zur Verfügung gestellt. Da es sich bis zur Bezahlung um Agentureigentum handelt, steht es der Agentur frei zur eigenen Sicherheit bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages das Passwort zu ändern oder eine Umleitung auf den Agenturserver einzubauen. Danach wird das ursprüngliche Passwort zurückgestellt. 3.Texte (1) Der Kunde trägt selbst die Verantwortung über von ihm gelieferte Texte. (1.1) Redaktion und Textkorrektur sind grundsätzlich nicht Vertragsbestandteil, ausser es ist extra vereinbart. (2) Ist die Redaktion und/oder Textkorrektur Vertragsbestandteil, wird der Text außer Haus zu einem Lektor oder Werbetexter gegeben. Dies wird dem Kunden vorab mitgeteilt und extra berechnet. Die Agentur kann in keinem Fall für Text haftbar gemacht werden. (3) Vom Kunden gelieferte Texte werden in jedem Fall von uns sorgfältig gelesen und auf leichte Fehler durchsucht. Die Agentur nimmt sich heraus, diese im Kundeninteresse zu ändern/korrigieren, kann aber nicht dafür haftbar gemacht werden. (4) Die Textfreigabe erfolgt zusammen mit der Layoutfreigabe mit einer einzigen Unterschrift. Diese gibt Text und Layout frei. Allgemeines (1) Im Rahmen des von uns angenommenen Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit. (2) Die uns vom Auftraggeber überlassenen Vorlagen (z.B. Fotos, CDs, Muster etc.) verwenden wir unter der Voraussetzung, dass der Auftraggeber zu deren Verwendung berechtigt ist. Die uns überlassenen Unterlagen werden dem Kunden nach Projektende auf Wunsch zugesandt. Geheimhaltung/Datensicherheit (1) Für die Vernichtung von Kunden-Unterlagen durch höhere Gewalt übernehmen wir keine Haftung. (2) Alle uns anvertrauten Kundendaten- und Informationen unterliegen der Geheimhaltung. Jeder unserer Mitarbeiter hat sich dazu schriftlich verpflichtet. Wir sind dennoch nicht haftbar zu machen. (3) All Ihre Daten werden auf unserem Serversystem gespeichert, mehrfach gespiegelt und vollautomatisch auf externem Datenträger gesichert. Somit sind Ihre Daten sicher vor Verlust durch höhere Gewalt. Die Agentur Maier Marketing GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverlust durch Systemversagen.

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